1.Allgemeine Geschäftsbedingungen
2. Mietgegenstand
2.1 Vermietet wird seitens des Vermieters das Fotostudio Ruhrpottstudio in 45894 Gelsenkirchen, Ophofstr. 4. Die
Studioblitzanlage sowie alle Lichtformer können gegen Aufpreis dazu gemietet werden, Die Dekoation und
Gegenstände im Studio, sowie die Dusche sind im Mietpreis eingeschlossen. Das Fotostudio kann für Arbeiten im
Bereich Foto- und Videoaufnahmen oder für Workshops oder andere Veranstaltungen genutzt werden.
2.2 Das Fotostudio wird in einem besenreinen Zustand vermietet und ist ebenso an den Vermieter zurückzugeben.
2.3 Während der Mietzeit ist seitens des Vermieters immer ein Ansprechpartner telefonisch erreichbar. Im Regelfall
ist das der Vermieter oder eine von ihm beauftragte weisungsbefugte Vertrauensperson.
3. Preise/Kosten
3.1 Der Mietpreis ergibt sich aus der jeweils aktuellen Preisliste, die online unter www.Ruhrpottstudio.de zur
Verfügung steht.
3.2 Der Mietpreis versteht sich inkl. Strom, Heizung und ab 6 Stunden Nutzung der Dusche.
3.3 Die Mindestmietdauer pro Tag beträgt 3 Stunden. Die maximale Mietdauer für einen Tag beträgt 12 Stunden.
3.4 Eine etwaige Überziehung der Endzeit (Overtime) ist nur möglich, wenn das Studio im Anschluss frei ist und
muss vorher zwingend mit dem Vermieter abgesprochen werden. Overtime wird im Halbstundentakt (30 Minuten) zu
je 35,00 Euro inkl. MwSt. abgerechnet.
3.5 Die Miete ist im Voraus an den Vermieter zu bezahlen. Die Miete ist auch dann fällig, wenn der Mieter aus
Gründen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, das Fotostudio nicht, nicht pünktlich oder nicht planmäßig nutzen
kann.
3.6 Bei Stornierung einer bereits schriftlich bestätigten Anmietung seitens des Mieters werden dem Mieter
Stornierungskosten nach folgender Staffelung in Rechnung gestellt:
– Bis 14 Tage vor Mietbeginn: kostenfrei / Weniger als 14 Tage vor Mietbeginn: 100% des Mietpreises
3.7 Alle Preise sind Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Mieter erhält am Ende eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer.
4. Haftung
4.1 Der Mieter ist verpflichtet eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen zu haben, die allfällige Schäden am
Mietgegenstand in voller Höhe deckt.
4.2 Der Mieter handelt nach Übernahme der vermieteten Räume und des Studioequipments auf eigene
Verantwortung. Er übernimmt die Haftung innerhalb des Mietzeitraums und haftet in vollem Umfang für entstandene
Schäden und Verlust, resultierende Folgeschäden und den daraus möglicherweise resultierenden Nutzungsausfall.
Dies gilt auch für durch Dritte verursachte Schäden. Beschädigte Räumlichkeiten, Gegenstände und
Studioequipment werden dem Mieter zum Wiederbeschaffungspreis bzw. Wiederherstellungspreis in Rechnung
gestellt.
4.3 Bei Verschmutzung des Hintergrundkartons (2,72m Breite) stellt der Vermieter 10,00 Euro inkl. MwSt. pro
laufenden Meter in Rechnung.
4.4 Für eingebrachte Gegenstände, Foto- und Lichtequipment des Mieters oder Dritter haftet der Vermieter nicht. Der
Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt oder durch Dritte entstehen, z.B. Stromausfall.
4.5 Der Mieter hat sich auf Wunsch des Vermieters durch die Vorlage eines Personalausweises oder eines
Reisepasses zu identifizieren. Der Vermieter ist berechtigt, zur Klärung eventueller nachträglicher Ansprüche, die
persönlichen Daten des Mieters in seinen Unterlagen aufzubewahren bzw. auf elektronischen Medien zu speichern.
5. Nutzung
5.1 Das vermietete Fotostudio mit allen Gegenständen bleibt Eigentum des Vermieters.
5.2 Eine Weitervermietung durch den Mieter an Dritte ist nicht zulässig.
5.3 Der Mieter verpflichtet sich, seinen Termin pünktlich wahrzunehmen. Er hat keinen Anspruch auf Verlängerung
der Mietzeit. Das gilt auch, wenn weitere an dem Termin beteiligte Personen nicht pünktlich erscheinen.
5.4 Die berechnete Dauer der Vermietung beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt der Übernahme durch den Mieter,
auch wenn dieser erst zu einem späteren Zeitpunkt vor Ort übernimmt.
5.5 Der Mieter verpflichtet sich, die angemieteten Räumlichkeiten und Gegenstände mit eigenüblicher Sorgfalt und
pfleglich zu behandeln und keiner übermäßigen Beanspruchung auszusetzen. Die angemieteten Räumlichkeiten und
Gegenstände dürfen nur zu den ihnen zugedachten Zwecken verwendet werden. Bei Diebstahl oder
Abhandenkommen eines vermieteten Gegenstandes ist der Mieter verpflichtet, eine polizeiliche Anzeige zu erstatten
und den Vermieter unverzüglich zu informieren. Nach der Nutzung der Dusche, sind die Fliesen mit dem Abzieher zu
trocknen. Die Nutzung der Wanne mit Wasser ist möglich, es ist darauf zu achten, dass die Nutzung der Wanne ohne
Wasserschäden am Boden erfolgen muss.
5.6 Der Mieter verpflichtet sich gegenüber dem Vermieter, die Unfallverhütungsvorschriften im Sinne aller
behördlichen und gesetzlichen Vorschriften/Auflagen einzuhalten. Für Personenschäden schließt der Vermieter die
Haftung aus.
5.7 Die Anzahl der Begleitpersonen zum Mieter ist grundsätzlich auf insgesamt 3 weitere Personen (z.B. zwei
Models, zwei Fotografen) begrenzt. Mehr Begleitpersonen dürfen nur nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter
mitgebracht werden.
5.8 Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Arbeit im Studio den geltenden Rechtsbestimmungen genügt.
Ihm ist nicht erlaubt, Projekte in den angemieteten Räumen zu realisieren, die rechtswidrig, illegal oder unmoralisch
sind oder extrempolitische Inhalte haben. Bei Peoplefotografie muss das Model volljährig sein. Minderjährigen
Models ist der Zutritt nur mit einer erziehungsberechtigten Begleitperson gestattet.
Die Verantwortung zur Einhaltung trägt der Mieter. Bei Zuwiderhandlung kann der Vermieter den Mieter ohne
Erstattung der Miete des Fotostudios verweisen.
5.9 Kommt während der Nutzung des Mietstudios Dekoration zum Einsatz, die zu Verunreinigung führt, z.B. Laub
von Bäumen, Konfetti, Glitter so ist dies vorher mit dem Vermieter abzusprechen. Das Fotostudio ist im
ursprünglichen Zustand an den Vermieter zurückzugeben.
5.10 Tiere dürfen nur nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter mitgebracht werden. Eine artgerechte
Versorgung während dieser Zeit sowie keine Beschädigungen oder Verunreinigung des Fotostudios werden
vorausgesetzt.
5.11 Im gesamten Studio ist Rauchverbot. Ebenso ist jede Form von offenem Feuer (z.B. Kerzen) und Räucherwaren
verboten. Nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter ist das Anzünden von
Tabakwaren gestattet, wenn dies für die Umsetzung eines fotografischen Themas kurzfristig nötig ist.
Die Verantwortung zur Einhaltung trägt der Mieter. Bei Zuwiderhandlung kann der Vermieter den Mieter ohne
Erstattung der Miete des Fotostudios verweisen.
5.12 Der übermäßige Genuss von Alkohol ist verboten. Die Verantwortung zur Einhaltung trägt der Mieter. Bei
Zuwiderhandlung kann der Vermieter den Mieter ohne Erstattung der Miete des Fotostudios verweisen.
6. Rechtswahl und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart. Gerichtsstand ist Gelsenkirchen.
