1.Allgemeine Geschäftsbedingungen

2. Mietgegenstand

2.1 Vermietet wird seitens des Vermieters das Fotostudio Ruhrpottstudio in 45894 Gelsenkirchen, Ophofstr. 4. Die

Studioblitzanlage sowie alle Lichtformer können gegen Aufpreis dazu gemietet werden, Die Dekoation und

Gegenstände im Studio, sowie die Dusche sind im Mietpreis eingeschlossen. Das Fotostudio kann für Arbeiten im

Bereich Foto- und Videoaufnahmen oder für Workshops oder andere Veranstaltungen genutzt werden.

2.2 Das Fotostudio wird in einem besenreinen Zustand vermietet und ist ebenso an den Vermieter zurückzugeben.

2.3 Während der Mietzeit ist seitens des Vermieters immer ein Ansprechpartner telefonisch erreichbar. Im Regelfall

ist das der Vermieter oder eine von ihm beauftragte weisungsbefugte Vertrauensperson.

3. Preise/Kosten

3.1 Der Mietpreis ergibt sich aus der jeweils aktuellen Preisliste, die online unter www.Ruhrpottstudio.de zur

Verfügung steht.

3.2 Der Mietpreis versteht sich inkl. Strom, Heizung und ab 6 Stunden Nutzung der Dusche.

3.3 Die Mindestmietdauer pro Tag beträgt 3 Stunden. Die maximale Mietdauer für einen Tag beträgt 12 Stunden.

3.4 Eine etwaige Überziehung der Endzeit (Overtime) ist nur möglich, wenn das Studio im Anschluss frei ist und

muss vorher zwingend mit dem Vermieter abgesprochen werden. Overtime wird im Halbstundentakt (30 Minuten) zu

je 35,00 Euro inkl. MwSt. abgerechnet.

3.5 Die Miete ist im Voraus an den Vermieter zu bezahlen. Die Miete ist auch dann fällig, wenn der Mieter aus

Gründen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, das Fotostudio nicht, nicht pünktlich oder nicht planmäßig nutzen

kann.

3.6 Bei Stornierung einer bereits schriftlich bestätigten Anmietung seitens des Mieters werden dem Mieter

Stornierungskosten nach folgender Staffelung in Rechnung gestellt:

– Bis 14 Tage vor Mietbeginn: kostenfrei / Weniger als 14 Tage vor Mietbeginn: 100% des Mietpreises

3.7 Alle Preise sind Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Mieter erhält am Ende eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer.

4. Haftung

4.1 Der Mieter ist verpflichtet eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen zu haben, die allfällige Schäden am

Mietgegenstand in voller Höhe deckt.

4.2 Der Mieter handelt nach Übernahme der vermieteten Räume und des Studioequipments auf eigene

Verantwortung. Er übernimmt die Haftung innerhalb des Mietzeitraums und haftet in vollem Umfang für entstandene

Schäden und Verlust, resultierende Folgeschäden und den daraus möglicherweise resultierenden Nutzungsausfall.

Dies gilt auch für durch Dritte verursachte Schäden. Beschädigte Räumlichkeiten, Gegenstände und

Studioequipment werden dem Mieter zum Wiederbeschaffungspreis bzw. Wiederherstellungspreis in Rechnung

gestellt.

4.3 Bei Verschmutzung des Hintergrundkartons (2,72m Breite) stellt der Vermieter 10,00 Euro inkl. MwSt. pro

laufenden Meter in Rechnung.

4.4 Für eingebrachte Gegenstände, Foto- und Lichtequipment des Mieters oder Dritter haftet der Vermieter nicht. Der

Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt oder durch Dritte entstehen, z.B. Stromausfall.

4.5 Der Mieter hat sich auf Wunsch des Vermieters durch die Vorlage eines Personalausweises oder eines

Reisepasses zu identifizieren. Der Vermieter ist berechtigt, zur Klärung eventueller nachträglicher Ansprüche, die

persönlichen Daten des Mieters in seinen Unterlagen aufzubewahren bzw. auf elektronischen Medien zu speichern.

5. Nutzung

5.1 Das vermietete Fotostudio mit allen Gegenständen bleibt Eigentum des Vermieters.

5.2 Eine Weitervermietung durch den Mieter an Dritte ist nicht zulässig.

5.3 Der Mieter verpflichtet sich, seinen Termin pünktlich wahrzunehmen. Er hat keinen Anspruch auf Verlängerung

der Mietzeit. Das gilt auch, wenn weitere an dem Termin beteiligte Personen nicht pünktlich erscheinen.

5.4 Die berechnete Dauer der Vermietung beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt der Übernahme durch den Mieter,

auch wenn dieser erst zu einem späteren Zeitpunkt vor Ort übernimmt.

5.5 Der Mieter verpflichtet sich, die angemieteten Räumlichkeiten und Gegenstände mit eigenüblicher Sorgfalt und

pfleglich zu behandeln und keiner übermäßigen Beanspruchung auszusetzen. Die angemieteten Räumlichkeiten und

Gegenstände dürfen nur zu den ihnen zugedachten Zwecken verwendet werden. Bei Diebstahl oder

Abhandenkommen eines vermieteten Gegenstandes ist der Mieter verpflichtet, eine polizeiliche Anzeige zu erstatten

und den Vermieter unverzüglich zu informieren. Nach der Nutzung der Dusche, sind die Fliesen mit dem Abzieher zu

trocknen. Die Nutzung der Wanne mit Wasser ist möglich, es ist darauf zu achten, dass die Nutzung der Wanne ohne

Wasserschäden am Boden erfolgen muss.

5.6 Der Mieter verpflichtet sich gegenüber dem Vermieter, die Unfallverhütungsvorschriften im Sinne aller

behördlichen und gesetzlichen Vorschriften/Auflagen einzuhalten. Für Personenschäden schließt der Vermieter die

Haftung aus.

5.7 Die Anzahl der Begleitpersonen zum Mieter ist grundsätzlich auf insgesamt 3 weitere Personen (z.B. zwei

Models, zwei Fotografen) begrenzt. Mehr Begleitpersonen dürfen nur nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter

mitgebracht werden.

5.8 Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Arbeit im Studio den geltenden Rechtsbestimmungen genügt.

Ihm ist nicht erlaubt, Projekte in den angemieteten Räumen zu realisieren, die rechtswidrig, illegal oder unmoralisch

sind oder extrempolitische Inhalte haben. Bei Peoplefotografie muss das Model volljährig sein. Minderjährigen

Models ist der Zutritt nur mit einer erziehungsberechtigten Begleitperson gestattet.

Die Verantwortung zur Einhaltung trägt der Mieter. Bei Zuwiderhandlung kann der Vermieter den Mieter ohne

Erstattung der Miete des Fotostudios verweisen.

5.9 Kommt während der Nutzung des Mietstudios Dekoration zum Einsatz, die zu Verunreinigung führt, z.B. Laub

von Bäumen, Konfetti, Glitter so ist dies vorher mit dem Vermieter abzusprechen. Das Fotostudio ist im

ursprünglichen Zustand an den Vermieter zurückzugeben.

5.10 Tiere dürfen nur nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter mitgebracht werden. Eine artgerechte

Versorgung während dieser Zeit sowie keine Beschädigungen oder Verunreinigung des Fotostudios werden

vorausgesetzt.

5.11 Im gesamten Studio ist Rauchverbot. Ebenso ist jede Form von offenem Feuer (z.B. Kerzen) und Räucherwaren

verboten. Nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter ist das Anzünden von

Tabakwaren gestattet, wenn dies für die Umsetzung eines fotografischen Themas kurzfristig nötig ist.

Die Verantwortung zur Einhaltung trägt der Mieter. Bei Zuwiderhandlung kann der Vermieter den Mieter ohne

Erstattung der Miete des Fotostudios verweisen.

5.12 Der übermäßige Genuss von Alkohol ist verboten. Die Verantwortung zur Einhaltung trägt der Mieter. Bei

Zuwiderhandlung kann der Vermieter den Mieter ohne Erstattung der Miete des Fotostudios verweisen.

6. Rechtswahl und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart. Gerichtsstand ist Gelsenkirchen.